Geschichtliches - Stellung und Aufgaben des Notars
Notare gab es bereits im Römischen Reich. Heutzutage besteht die Haupttätigkeit des Notars in der Beurkundung von Rechtsgeschäften und in der Beglaubigung von Unterschriften. Die wichtigsten Tätigkeiten sind folgende:
Der Notar ist verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu ermitteln und in eine entsprechende vertragliche Regelung umzusetzen. Er ist zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Der Notar ist Inhaber eines öffentlichen Amtes. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch die zuständige Justizbehörde.
Die Stellung des Notars ergibt sich insbesondere aus den Regelungen der Bundesnotarordnung. Das Beurkundungsverfahren ist insbesondere im Beurkundungsgesetz geregelt. Notare in Bayern sind sogenannte hauptberufliche Notare. Sie dürfen also keine weitere hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Sie können insbesondere nicht zugleich Rechtsanwalt sein.
Das Notariat lateinischer Prägung, wie es in Deutschland besteht, und welches auf das römische Recht zurückgeht, findet sich in den meisten Staaten Kontinentaleuropas.
Notarin Ann-Kathrin Schmelter ist Amtsnachfolgerin der Notare Ziegler, Irler, Scheckenhofer, Dr. Praun, Münz, Summa, Würdinger, Kappelmayer, Dr. Reiser, Schroder, Stähr, Weiler und Schmauß. Sie verwahrt als solche deren Urkunden sowie die Urkunden der früheren Notariate II und III in Regensburg.
Dr. Norbert Mayer ist Amtsnachfolger des Notar Egbert Megies und verwahrt dessen Urkunden.
- Grundstücksrecht (z.B.Kaufverträge, Schenkungen, sonstige Veräußerungen von Grundstücken, Bestellung von Rechten an Grundstücken wie z.B. Hypotheken, Grundschulden, Grunddienstbarkeiten usw.)
- Erbrecht (Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Erbscheinsanträgen, Erbschaftsausschlagungen etc.)
- Familienrecht (Eheverträge, Partnerschaftsverträge, Erklärungen im Kindschaftsrecht etc.)
- Gesellschaftsrecht (Gründungen von Kapitalgesellschaften, Umwandlungen von Unternehmen, Abtretung von Gesellschafteranteilen, Satzungsänderungen, Registeranmeldungen etc.)
- Sonstige Tätigkeiten (z.B. Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen etc.)
Der Notar ist verpflichtet, den Willen der Beteiligten zu ermitteln und in eine entsprechende vertragliche Regelung umzusetzen. Er ist zur Unparteilichkeit und Neutralität verpflichtet. Der Notar ist Inhaber eines öffentlichen Amtes. Die Ernennung zum Notar erfolgt durch die zuständige Justizbehörde.
Die Stellung des Notars ergibt sich insbesondere aus den Regelungen der Bundesnotarordnung. Das Beurkundungsverfahren ist insbesondere im Beurkundungsgesetz geregelt. Notare in Bayern sind sogenannte hauptberufliche Notare. Sie dürfen also keine weitere hauptberufliche Tätigkeit ausüben. Sie können insbesondere nicht zugleich Rechtsanwalt sein.
Das Notariat lateinischer Prägung, wie es in Deutschland besteht, und welches auf das römische Recht zurückgeht, findet sich in den meisten Staaten Kontinentaleuropas.
Notarin Ann-Kathrin Schmelter ist Amtsnachfolgerin der Notare Ziegler, Irler, Scheckenhofer, Dr. Praun, Münz, Summa, Würdinger, Kappelmayer, Dr. Reiser, Schroder, Stähr, Weiler und Schmauß. Sie verwahrt als solche deren Urkunden sowie die Urkunden der früheren Notariate II und III in Regensburg.
Dr. Norbert Mayer ist Amtsnachfolger des Notar Egbert Megies und verwahrt dessen Urkunden.