Grundpfandrechte
Grundpfandrechte dienen als Sicherheiten für Geldforderungen. Es gibt zwei Arten von Grundpfandrechten, Grundschuld und Hypothek. In der Praxis hat sich die Grundschuld durchgesetzt. Grundpfandrechte müssen im Grundbuch an dem belasteten Grundbesitz eingetragen werden.Sie geben Banken oder anderen Darlehensgebern eine Sicherheit bis zu dem eingetragenen Betrag und den eingetragenen Grundschuldzinsen. Falls eine gesicherte Forderung nicht zurückbezahlt wird, kann das belastete Grundstück versteigert werden.
In der Regel ist in einer Grundpfandrechtsbestellungsurkunde auch ein persönliches Schuldanerkenntnis enthalten. Damit wird die Haftung des gesamten persönlichen Vermögens begründet (also nicht nur die Haftung mit dem verpfändeten Grundbesitz). Bezüglich dieses Schuldanerkenntnisses unterwirft sich der Schuldner regelmäßig auch der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Die Bank hat damit auch insoweit einen vollstreckbaren Titel und braucht nicht eine gerichtliche Klage zu erheben, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Wichtig ist weiter die so genannte Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung. Mit dieser wird geregelt, welche Verbindlichkeiten durch die Grundschuld und das abstrakte Schuldanerkenntnis gesichert werden. Diese Vereinbarung ist in vielen Fällen in der Grundschuldbestellungsurkunde enthalten. In anderen Fällen wird sie außerhalb der notariellen Urkunde gesondert mit der Bank getroffen. Es ist mit Gefahren verbunden, wenn auch zukünftige, derzeit noch nicht bestehende Kredite abgesichert werden oder Kredite gegen dritte Personen, die nicht Eigentümer der Immobilie bzw. Schuldner des abstrakten Schuldanerkenntnisses sind. Auf diese Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung sollte daher geachtet werden.
Der Notar klärt über den Inhalt und die Risiken von Grundpfandrechten auf.
In der Regel ist in einer Grundpfandrechtsbestellungsurkunde auch ein persönliches Schuldanerkenntnis enthalten. Damit wird die Haftung des gesamten persönlichen Vermögens begründet (also nicht nur die Haftung mit dem verpfändeten Grundbesitz). Bezüglich dieses Schuldanerkenntnisses unterwirft sich der Schuldner regelmäßig auch der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen. Die Bank hat damit auch insoweit einen vollstreckbaren Titel und braucht nicht eine gerichtliche Klage zu erheben, um die Zwangsvollstreckung einzuleiten.
Wichtig ist weiter die so genannte Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung. Mit dieser wird geregelt, welche Verbindlichkeiten durch die Grundschuld und das abstrakte Schuldanerkenntnis gesichert werden. Diese Vereinbarung ist in vielen Fällen in der Grundschuldbestellungsurkunde enthalten. In anderen Fällen wird sie außerhalb der notariellen Urkunde gesondert mit der Bank getroffen. Es ist mit Gefahren verbunden, wenn auch zukünftige, derzeit noch nicht bestehende Kredite abgesichert werden oder Kredite gegen dritte Personen, die nicht Eigentümer der Immobilie bzw. Schuldner des abstrakten Schuldanerkenntnisses sind. Auf diese Zweckerklärung oder Sicherungsvereinbarung sollte daher geachtet werden.
Der Notar klärt über den Inhalt und die Risiken von Grundpfandrechten auf.