Scheidungsvereinbarungen
Neben den persönlichen Belastungen, die eine Scheidung mit sich bringt, ist der Gang zum Scheidungsrichter oft lang und teuer. Sind sich die Ehegatten über die wesentlichen Punkte der Scheidung einig, können sie eine notarielle Scheidungsvereinbarung abschließen, die das Gerichtsverfahren verkürzt und Kosten erspart.Daneben können aber auch weitere Fragen abschließend geklärt werden, z.B. die Vermögensverteilung. Vor allem bei Vorhandensein von gemeinsamen Immobilien oder bei gemeinsamen Schulden empfiehlt es sich, eine einverständliche Lösung zu finden. Oft sollen in erbrechtlicher Hinsicht die noch bestehenden gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechte der Eheleute untereinander ausgeschlossen werden. Im Einzelfall können auch Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich getroffen werden.
Haben die Eheleute vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, kann dieser bereits Regelungen enthalten, die für den Fall der Scheidung verbindlich sind. Als unparteiischer Amtsträger achtet der Notar auf die Interessen beider Ehegatten. Seine Schweigepflicht garantiert die absolute Vertraulichkeit. Im Einzelfall können auch Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und/oder über den Versorgungsausgleich getroffen werden.
Haben die Eheleute vor oder während der Ehe einen Ehevertrag geschlossen, kann dieser bereits Regelungen enthalten, die für den Fall der Scheidung verbindlich sind. Als unparteiischer Amtsträger achtet der Notar auf die Interessen beider Ehegatten. Seine Schweigepflicht garantiert die absolute Vertraulichkeit. Im Einzelfall können auch Vereinbarungen über den nachehelichen Unterhalt und/oder über den Versorgungsausgleich getroffen werden.