Firma und Handelsregister
Grundsätzlich ist jeder Gewerbebetrieb ein Handelsgewerbe, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung zum Handelsregister anzumelden.
Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende können sich nicht darauf berufen, kein Handelsgewerbe zu betreiben. Der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (= die Firma), ist geschützt, sie kann einen eigenen Firmenwert verkörpern. Der eingetragene Kaufmann kann Prokura erteilen, unterliegt aber auch der Pflicht, Bücher zu führen.
Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten aus seinem Handelsgewerbe.
Die Firma
Die Firma wird im Handelsregister eingetragen. Ab dem 01.07.1998 sind grundsätzlich Personen-, Sach- oder Phantasiefirmen zulässig. Die Firma darf aber nicht irreführend sein und muss folgenden Anforderungen genügen: Unterscheidungskraft, Kennzeichnungswirkung, Ersichtlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses und Offenlegung der Haftungsverhältnisse.
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, auf das man sich verlassen kann. Eingetragen werden müssen auch folgende Änderungen:
Wechsel der Unterschriftsbefugnis,
Im Handelsregister eingetragene Gewerbetreibende können sich nicht darauf berufen, kein Handelsgewerbe zu betreiben. Der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt (= die Firma), ist geschützt, sie kann einen eigenen Firmenwert verkörpern. Der eingetragene Kaufmann kann Prokura erteilen, unterliegt aber auch der Pflicht, Bücher zu führen.
Der Einzelkaufmann haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten aus seinem Handelsgewerbe.
Die Firma
Die Firma wird im Handelsregister eingetragen. Ab dem 01.07.1998 sind grundsätzlich Personen-, Sach- oder Phantasiefirmen zulässig. Die Firma darf aber nicht irreführend sein und muss folgenden Anforderungen genügen: Unterscheidungskraft, Kennzeichnungswirkung, Ersichtlichkeit des Gesellschaftsverhältnisses und Offenlegung der Haftungsverhältnisse.
Handelsregister
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register, auf das man sich verlassen kann. Eingetragen werden müssen auch folgende Änderungen:
Wechsel der Unterschriftsbefugnis,
- Verlegung des Unternehmenssitzes,
- Errichtung einer Zweigniederlassung,
- Änderung der Firma des Unternehmens,
- Änderung der Gesellschafter von offenen Handelsgesellschaften oder Kommanditgesellschaften,
- Änderungen des Gesellschaftsvertrages von Kapitalgesellschaften.