Unternehmergesellschaft
Seit der Novelle des GmbH-Gesetzes im Jahre 2009 kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gegründet werden, die das Stammkapital von 25.000,00 EUR unterschreitet. Eine solche Firma muss die Bezeichnung "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" oder "UG (haftungsbeschränkt)" führen.Eine solche Gesellschaft kommt insbesondere dann in Betracht, wenn aufgrund des zu erwartenden Umfangs der geschäftlichen Tätigkeit das "eigentlich" für die GmbH vorgesehene Mindestkapital von 25.000,00 EUR nicht erforderlich erscheint (z.B. bei Gesellschaften im Dienstleistungsbereich). Von einigen Besonderheiten abgesehen gilt für diese Gesellschaft das GmbH-Recht. Die Gründung bedarf wie bei der normalen GmbH der notariellen Beurkundung.