Unterschriftsbeglaubigung
Bei der Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens wird durch den Notar bestätigt, dass die Person die Unterschrift (bzw. das Handzeichen) vor dem Notar vollzogen oder anerkannt hat. Der notarielle Beglaubigungsvermerk ist eine öffentliche Urkunde, mit der die Echtheit der Unterschrift bzw. des Handzeichens der betreffenden Person nachgewiesen werden kann. Dies ist in zahlreichen Fällen erforderlich (z.B. im Umgang mit Gerichten, Behörden, Banken, Versicherung etc.).