Bauträgervertrag
Beim Bauträgervertrag handelt es sich um einen Kaufvertrag über ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung mit der Besonderheit, dass das mitverkaufte Gebäude - Haus oder Wohnung - zumindest teilweise vom Verkäufer als Bauträger erst noch errichtet werden muss.
Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese, sowie der Entwurf des Kaufvertrages sind dem Käufer zwei Wochen vor der Beurkundung vom Notar zur Verfügung zu stellen, damit sich der Käufer mit diesen Unterlagen vertraut machen kann.
In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:
Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt,
Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung,
Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung.
Die für den Bauträgervertrag geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen (vor allem die sogenannte Makler- und Bauträgerverordnung) werden vom Notar bei der Fertigung des Vertrages berücksichtigt.
Ein sogenanntes verdecktes Bauherrenmodell liegt vor, wenn der Kaufvertrag über das Grundstück und der Vertrag mit dem Werkunternehmer in zwei Verträge aufgespalten werden. Bei solchen Gestaltungen ist unbedingt rechtlicher Rat einzuholen.
Wie die Bauerrichtung zu erfolgen hat, ergibt sich aus der Baubeschreibung und den Plänen. Diese, sowie der Entwurf des Kaufvertrages sind dem Käufer zwei Wochen vor der Beurkundung vom Notar zur Verfügung zu stellen, damit sich der Käufer mit diesen Unterlagen vertraut machen kann.
In einem Bauträgervertrag sollten zusätzlich zu den allgemeinen Bestimmungen und Sicherheiten des Grundstückskaufvertrages folgende Punkte besonders geregelt werden:
Kaufpreiszahlungen nur nach Baufortschritt,
Zeitplan und Umfang der Bauerrichtung,
Sonderwünsche des Käufers bei der Bauerrichtung.
Die für den Bauträgervertrag geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen (vor allem die sogenannte Makler- und Bauträgerverordnung) werden vom Notar bei der Fertigung des Vertrages berücksichtigt.
Ein sogenanntes verdecktes Bauherrenmodell liegt vor, wenn der Kaufvertrag über das Grundstück und der Vertrag mit dem Werkunternehmer in zwei Verträge aufgespalten werden. Bei solchen Gestaltungen ist unbedingt rechtlicher Rat einzuholen.