Beglaubigung von Dokumenten
In zahlreichen Fällen (z.B. gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen ausländischen Staaten usw.) müssen Sie Urkunden vorlegen, die Sie jedoch selbst weiter benötigen. Zu diesem Zwecke reicht regelmäßig die Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus. Der Notar bestätigt die Übereinstimmung der beglaubigten Abschrift mit der Hauptschrift. Die Hauptschrift kann Urschrift, ihrerseits beglaubigte Abschrift oder eine Ausfertigung sein.