Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Immer mehr Paare leben ohne Trauschein zusammen. Da die gesetzlichen Vorschriften über Ehe und Scheidung in diesem Fall grundsätzlich nicht gelten, empfiehlt es sich, frühzeitig Vereinbarungen über die rechtlichen Fragen des Zusammenlebens und die Folgen einer eventuellen Trennung zu treffen. Insbesondere Regelungen über die finanziellen Beziehungen während und nach der Partnerschaft helfen, das wirtschaftliche Risiko der Trennung zu verringern. Generell gilt es aber, den Abschluss gemeinsamer Verträge, die Bildung gemeinsamen Vermögens und gemeinsame Schulden möglichst weitgehend zu vermeiden.
Durch Vollmachten und andere Rechtsgeschäfte kann Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen werden. Die Partner können in diesem Zusammenhang durch Erbvertrag oder Testamente auch die Erbfolge entsprechend ihrer Wünsche regeln. Als unparteiischer Berater hilft der Notar beim Abschluss des individuellen, den konkreten Bedürfnissen angepassten Partnerschaftsvertrages. Bei Absprachen über Grundbesitz, Schenkungsversprechen, erbvertraglichen Regelungen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Bei den in der Praxis häufigen Fällen des Erwerbs einer Immobilie durch nicht verheiratete Partner ist der Abschluss eines solchen Partnerschafts- und Erbvertrages dringend zu empfehlen.
Durch Vollmachten und andere Rechtsgeschäfte kann Vorsorge für die persönlichen Belange getroffen werden. Die Partner können in diesem Zusammenhang durch Erbvertrag oder Testamente auch die Erbfolge entsprechend ihrer Wünsche regeln. Als unparteiischer Berater hilft der Notar beim Abschluss des individuellen, den konkreten Bedürfnissen angepassten Partnerschaftsvertrages. Bei Absprachen über Grundbesitz, Schenkungsversprechen, erbvertraglichen Regelungen und Zwangsvollstreckungsunterwerfungen bedarf der Vertrag der notariellen Beurkundung. Bei den in der Praxis häufigen Fällen des Erwerbs einer Immobilie durch nicht verheiratete Partner ist der Abschluss eines solchen Partnerschafts- und Erbvertrages dringend zu empfehlen.